Der BGH rückt nicht davon ab: Die Nachzahlung von Mietschulden („Schonfristzahlung“) heilt nur eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, aber nicht
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Der BGH rückt nicht davon ab: Die Nachzahlung von Mietschulden („Schonfristzahlung“) heilt nur eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, aber nicht